COMPLIANCE IN ZEITEN VON KI
Wir leben in außergewöhnlich spannenden Zeiten. Unternehmen erleben eine regelrechte Flut an KI-Software, die in rasanter Geschwindigkeit Einzug in nahezu alle Unternehmensbereiche hält. Franchisesysteme leben von Einheitlichkeit, Skalierung und klaren Prozessen. Genau diese Stärken geraten jedoch unter Druck, wenn Künstliche Intelligenz (KI) unkoordiniert Einzug hält. Denn KI verbreitet sich schnell, dezentral und oft unbemerkt – mit erheblichen rechtlichen, organisatorischen und reputativen Folgen. Damit stehen Franchisegeber vor einer neuen Realität: KI wird nicht nur zentral eingeführt, sondern vielfach eigenständig durch Franchisenehmer eingesetzt – häufig mit unmittelbarem Bezug zur Marke, zu Kunden und zu personenbezogenen Daten.

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MARKUS VATTER
Der seit 2020 als Head of Compliance bei der bbg bitbase group GmbH Tätige sorgt gemeinsam mit seinem Team dafür, dass Datenschutz und Informationssicherheit als praxisnahe Erfolgsfaktoren umgesetzt werden. Er ist zudem TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, ISO 27001-Auditor und Information Security Officer. Als Trainer für IT-Awareness und Mitarbeiter-Sensibilisierung sowie Speaker in Online-Seminaren vermittelt er komplexe Anforderungen verständlich und umsetzungsorientiert.
KI im Franchise: Fluch oder Segen?
Ob ChatGPT für Kundenkommunikation, DeepL für Marketingtexte, KI-gestützte Bewerbervorauswahl oder automatisierte Preis- und Produktempfehlungen: KI-Systeme versprechen Effizienz und Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig entsteht jedoch ein zentrales Franchisedilemma: Dezentrale Nutzung trifft auf zentrale Verantwortung. Fehler einzelner Franchisenehmer wirken nicht lokal, sondern systemisch. Kunden, Aufsichtsbehörden und Gerichte unterscheiden selten zwischen Zentrale und Standort – sie sehen die Marke.
Welche KI wird eigentlich im Franchise eingesetzt?
Ein entscheidender erster Schritt ist die vollständige Transparenz: Welche KI-Systeme werden im Franchisesystem tatsächlich genutzt? Dabei reicht der Blick auf die Zentrale nicht aus.
In der Praxis zeigt sich:
- Franchisenehmer nutzen KI-Tools eigenständig für Marketing, Vertrieb oder Personal.
- KI-Funktionen sind bereits in Standardsoftware integriert.
- Entscheidungen über KI erfolgen ohne
- Einbindung von IT, Datenschutz oder Franchisegeber.
Diese – nennen wir sie „Schatten-KI“ – entzieht sich der Steuerung, erhöht aber massiv das Risiko für Datenschutzverstöße, Markeninkonsistenzen und Haftungsfragen.
Datenschutz und Verantwortung
Besonders kritisch im Franchise ist die Frage der Verantwortlichkeit:
- Wer ist datenschutzrechtlich
- Verantwortlicher?
- Wer entscheidet über Zweck und Mittel der KI-Verarbeitung?
- Wer haftet bei fehlerhaften KI-Entscheidungen?
- Wer beantwortet Auskunftsersuche oder Beschwerden?
Häufig ist die Realität einfach: Diese Fragen sind vertraglich (noch) nicht sauber geregelt, obwohl faktisch eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt. Spätestens bei KI-gestützten Entscheidungen im Kunden- oder Personalbereich wird diese Grauzone zum erheblichen Compliance-Risiko. Die zentrale Dokumentationsstelle bleibt das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Hier müssen auch KI-Systeme der Franchisenehmer abgebildet werden, inklusive Datenflüssen, Auftragsverarbeitern und ggf. Drittlandübermittlungen.
KI-Verordnung: neue Pflichten für Franchisegeber
Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung (AI Act) verschärft sich die Lage weiter. Franchisegeber können – je nach Ausgestaltung – als Anbieter oder zumindest als Betreiber von KI-Systemen gelten.
Besonders relevant:
- Kompetenzpflichten für alle KI-Anwender
- Dokumentations- und Transparenzpflichten
- erhöhte Anforderungen bei KI-Einsatz im HR-, Bewertungs- oder Überwachungsbereich
Für Franchise-Systeme bedeutet das: Schulungen, Vorgaben und Kontrollen müssen systemweit funktionieren, nicht nur in der Zentrale.
Unverzichtbar: eine KI-Richtlinie mit Erlaubnisvorbehalt
Eine verbindliche KI-Richtlinie ist im Franchise kein „Nice-to-have“, sondern zwingend erforderlich. Sie muss klar regeln:
1. welche KI-Systeme zugelassen sind,
2. welche ausdrücklich verboten sind,
3. welche Daten verarbeitet werden dürfen,
4. welche Freigaben erforderlich sind.
Besonders wichtig: Die Richtlinie muss auch für Franchisenehmer verbindlich gelten und in die Franchiseverträge bzw. Systemhandbücher integriert werden. Ohne Erlaubnisvorbehalt entsteht ein Wildwuchs, der weder rechtlich noch organisatorisch beherrschbar ist.
Hochrisiko im Franchise: KI-Agenten
Ein aktueller und besonders kritischer Risikofaktor sind KI-Agenten, die selbstständig handeln – etwa bei Bestellungen, Abrechnungen oder Personalplanung. Werden solche Systeme dezentral eingesetzt, können Fehlfunktionen oder Manipulationen das gesamte Franchisesystem betreffen.
Hier gilt: Keine autonomen KI-Systeme ohne klare technische Begrenzungen, Freigabeprozesse und kontinuierliche Kontrolle durch den Franchisegeber.
FAZIT
Künstliche Intelligenz ist längst keine Science Fiction mehr, sondern Realität im Unternehmensalltag. Wer ihre Chancen nutzen will, muss sie bewusst steuern. Franchisegeber müssen KI nicht nur erlauben, sondern aktiv regulieren – durch Transparenz, durch klare Verantwortlichkeiten, durch verbindliche Richtlinien sowie durch Schulungen und Kontrollen. Nur so bleibt das, was Franchise ausmacht, auch im Zeitalter der KI erhalten: Einheitlichkeit, Vertrauen und Markenstärke.



