Als im Jahr 2019 das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten ist, wurde es von der Franchisewirtschaft zu Recht begrüßt: Endlich gab es eine gesetzliche Definition, wann ein Geschäftsgeheimnis vorliegt. Zudem regelt es zahlreiche Ansprüche zugunsten der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen. Allerdings hatten wir unsere Mandanten schon damals bereits darauf hingewiesen, dass das Gesetz auch erhebliche Risiken birgt.