Was ist Franchise?

Die wichtigsten Fragen kurz erklärt!

Franchising – Unternehmertum ohne Risiko?

Franchisegründer haben gute Erfolgsaussichten, verglichen mit unabhängigen Gründern, denn während sich unabhängige Existenzgründer den Zugang zur Kundschaft selbst erarbeiten müssen, profitieren Franchisenehmer von der etablierten Marke und vom Marktanteil ihres Franchisesystems. Diese Grundvoraussetzungen erleichtern es, Kunden langfristig an sich zu binden. Das etablierte und am Markt erprobte Franchisekonzept reduziert also das Risiko einer Unternehmensgründung deutlich, garantieren kann es den erfolgreichen Schritt in die Selbstständigkeit hingegen nicht. Schließlich hängt der nachhaltige unternehmerische Erfolg wesentlich von der Persönlichkeit des Gründers ab.

Was ist ein Franchisenehmer?

Ein Franchisenehmer ist jemand, der sich einem Franchisesystem anschließt und das Geschäftskonzept des Franchisegebers selbstständig umsetzt. Dabei kann es sich um einen Gründer, einen Bestandsunternehmer, der sich mit seinem Unternehmen einer Franchisemarke angegliedert hat oder auch ein Unternehmensnachfolger sein.

Was ist ein Franchisegeber?

Ein Franchisegeber ist der Initiator eines multiplizierbaren Geschäftskonzeptes, der Franchisenehmern den Einstieg in das System gegen Gebühr ermöglicht.

Ist man als Franchisenehmer angestellter oder selbstständiger Unternehmer?

Franchisenehmer sind rechtlich selbstständige Unternehmer.

Was sind die Vorteile von Franchising?

Franchising verbindet die Vorteile von großen Unternehmen (Marktmacht) mit denen von kleineren Unternehmen (Marktnähe). Der Franchisegeber ermöglicht Existenzgründern oder bestehenden Unternehmen die Übernahme und Umsetzung seines markterprobten Geschäftskonzeptes gegen Gebühr. Der Franchisenehmer profitiert von der etablierten Marke mit Schutzrechten, Einkaufsvorteilen, Schulungen und Dienstleistungen sowie Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen, in Marketing und PR. Dieses Knowhow kann der Franchisenehmer als rechtlich selbstständiger Unternehmer an seinem Standort umsetzen. Während sich der Franchisenehmer ganz auf den Vertrieb vor Ort und auf seine Kunden konzentrieren kann, ist der Franchisegeber für die Weiterentwicklung, Vermarktung und Kontrolle seines Betriebskonzeptes verantwortlich.

Wie viele Franchisesysteme sind am deutschen Markt?

In Deutschland sind derzeit knapp 900 Franchisesysteme am Markt. Ein gutes Drittel von ihnen sind geprüfte Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes.

Wie sind die Entwicklungschancen?

Allein im Jahr 2024 erwirtschafteten die in Deutschland aktiven Franchisegeber – gemeinsam mit circa 150.000 Franchisenehmern und knapp 830.000 Mitarbeitern – einen Umsatz von fast 150 Milliarden Euro. Die Stabilität des Franchisings hat dem Mittelstand auch in den letzten Jahren Stärke verliehen. Darüber hinaus sind gute und professionelle Franchisesysteme ein Wachstumsmotor, denn sie verfügen über ein sich eng an den Bedürfnissen des Kunden orientierendes Geschäftsmodell.

Was ist ein Master-Franchisenehmer?

Ein Master-Franchisenehmer (auch: Masterpartner) ist ein Franchisepartner, der das Franchisesystem im Ausland aufbaut. Der Master wird in seinem Land selbst zum Franchisegeber und vergibt Franchiselizenzen. Dabei erhält er das Recht und die Verpflichtung, innerhalb eines ihm exklusiv überlassenen Territoriums weitere Franchisenehmer zu akquirieren und sie als Franchisegeber zu betreuen.

Was ist konvertierendes Franchise?

Konvertierendes Franchise (auch Conversion-Franchising genannt) bezeichnet eine Form des Franchisings, bei der bestehende, bereits am Markt aktive Unternehmen in ein Franchisesystem integriert werden. Dabei übernimmt der bisherige Einzelunternehmer das Geschäftskonzept, die Marke und die Standards des Franchisegebers – bleibt aber weiterhin rechtlich selbstständig.

Ist jedes Geschäftskonzept franchisierbar?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedes Geschäftskonzept franchisierbar. Die Leistungen des Franchisegebers müssen ein geschlossenes Paket ergeben, das sich vor allem auf den Bestand und die Entwicklung der besonderen Wettbewerbsvorteile des Produktes oder der Dienstleistung bezieht. Grundsätzlich muss das Geschäftskonzept jedoch multiplizierbar sein. Ein Konzept zu multiplizieren, bedeutet, es muss „einfach” sein. Franchisierbare Leistungen wie Produkte, Dienstleistungen und/oder Technologien sollten über Immaterialgüterrechte wie eine Marke, ein Patent, ein Muster oder Modelle möglichst geschützt werden. Franchisierbare Geschäftskonzepte benötigen einen Markt, der aufnahmefähig ist. Das gilt nicht nur für den Kundenmarkt mit ausreichendem Volumen für eine größere Anzahl selbstständiger Partner. Das gilt gleichermaßen für die Möglichkeit, qualifizierte Franchisepartnerschaften mit geeigneten Franchisenehmern aufzubauen.

Wie finde ich das passende Franchisesystem?

Ein wichtiges Auswahlkriterium bei der Suche nach einem geeigneten Franchiseunternehmen ist die gegenseitige Chemie. Geschäftskonzept, persönliche und fachliche Qualifikationen müssen miteinander harmonieren. Dabei kommt es besonders auf unternehmerische Eigenschaften und persönliches Engagement an. Mindestens ebenso wichtig ist das gegenseitige partnerschaftliche Vertrauen. Wer sich für ein Franchisesystem interessiert, sollte sich vorab bestmöglich informieren. Nur wer sich optimal mit dem Unternehmen identifizieren kann, kann unter dessen Dach erfolgreich agieren. Das Mitgliederverzeichnis des Franchiseverbandes hilft, das passende Konzept zu finden.

Wie lassen sich professionelle Franchisesysteme erkennen?

Auf der Website des Franchiseverbandes informiert eine stets aktuelle Liste über die Verbandsmitglieder. Die Übersicht steht mit entsprechenden Filterfunktionen unter www.franchiseverband.com/systemfinder zur Verfügung. Wichtig auch: Geprüfte und zertifizierte Franchisesysteme sind mit einem Siegel markiert. Die zertifizierten Unternehmen werden in einem Turnus von drei Jahren auf Rentabilität und Fairness geprüft.

Welche Voraussetzungen sollte ein Franchisenehmer mitbringen?

Aufgrund der guten Ausbildungskonzepte in Franchisesystemen haben Interessenten unterschiedlichster Vorbildung gleiche Chancen. An selbstständige Unternehmer wird – auch innerhalb eines Franchisesystems – eine Reihe von Anforderungen gestellt. Wer diesen gewachsen ist, kommt dem Schritt zum erfolgreichen Franchisepartner deutlich näher.

Welche Gebühren muss der Franchisenehmer leisten?

Die Einstiegskosten in ein Franchisesystem bestehen meist aus einer einmaligen Eintrittsgebühr und laufenden Gebühren. Die Eintrittsgebühr variiert je nach System und deckt Vorleistungen des Franchisegebers ab – etwa Konzeptentwicklung, Schulung, Standortanalyse und Markteinführung. Manche Systeme verzichten auf diese Gebühr, erheben dafür höhere laufende Gebühren. Die laufenden Gebühren orientieren sich am Nettoumsatz und decken Leistungen wie Knowhow-Nutzung, Schulungen, Markenschutz, Beratung und Systempflege ab. Zusätzlich können Werbeumlagen anfallen, deren Verwendung transparent nachvollziehbar sein sollte. In der Regel liegen die laufenden Gebühren zwischen 1 und 15 Prozent des Nettoumsatzes. Zur Gesamtinvestition zählen neben der Eintrittsgebühr auch Kosten für Ladenbau, Ausstattung und Erstausstattung mit Waren.

Wer hilft bei der Finanzierung?

Eine Existenzgründung im Franchising oder auch die Übernahme eines bestehenden Standortes erfordert meist eine solide Eigenkapitalausstattung. Diese eröffnet dem Existenzgründer die Möglichkeit, Chancen wahrzunehmen und vorhersehbaren und/oder unvorhergesehenen Herausforderungen gelassen zu begegnen. Das notwendige Eigenkapital berechnet sich prozentual aus dem Investitionsbedarf und bildet die Basis für das erste Gespräch mit dem Finanzinstitut. Existenzgründer wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die weiterhilft. Häufig verfügen Franchise-Unternehmen auch über eigene Kontakte zu Hausbanken oder können ein Kreditinstitut zur Finanzierung empfehlen. Interessenten sollten bei einer Finanzierungsanfrage verschiedene Kreditinstitute aufsuchen und nach einer Einbindung von Eigenkapitalhilfe, Bürgschaftsbanken, Beteiligungsgesellschaften, Förderprogrammen etc. fragen. Ein kompetenter Berater kann umfassend informieren und eine maßgeschneiderte Finanzierung anbieten.

Gibt es Muster-Franchiseverträge?

In der Literatur lassen sich Muster-Franchiseverträge finden; jedes System hat jedoch ein auf seine Maßgaben zugeschnittenes Vertragswerk. Deshalb ist es ratsam, immer einen spezialisierten Rechtsanwalt bei der Erstellung und Optimierung, bzw. der Prüfung der Verträge hinzuzuziehen. Sie können sich beispielsweise an die im Franchiseverband als assoziierte Experten gelisteten Rechtsanwälte wenden, die sich im komplexen Rechtsgebiet Franchising auskennen.

Was bedeutet die vorvertragliche Aufklärungspflicht?

Läuft der Kontakt zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer auf den Abschluss eines Vertrages hinaus bzw. liegt ein ähnlicher geschäftlicher Kontakt vor, ist der Franchisegeber verpflichtet, eine vorvertragliche Aufklärung zu leisten. Das zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer entstandene Vertrauensverhältnis verpflichtet den Franchisegeber in besonderem Maße, dem Franchisenehmer die für die spätere Zusammenarbeit erheblichen Informationen wahrheitsgemäß offenzulegen. Zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht zählen beispielsweise wahrheitsgemäße Informationen über Leistungen der Systemzentrale, Investitionssummen oder auch zum durchschnittlichen Jahresumsatz.

Was ist ein Franchisehandbuch?

Ein Franchisehandbuch ist die detaillierte schriftliche Dokumentation des gesamten Knowhows des Franchisegebers zur Weitergabe an den Franchisenehmer mit dem Ziel der erfolgreichen Umsetzung des Geschäftskonzeptes vor Ort. Eine digitale Bereitstellung ist mittlerweile üblich.

Mehr Franchisewissen gefällig?

Der Deutsche Franchiseverband informiert fundiert: www.franchiseverband.com/wissen

 

 

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